1. Geltungsbereich
1.1
Die
nachstehenden
Bedingungen
gelten
für
Leistungen
des
technischen
Kundendienstes
der
Firma
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
im
Zusammenhang
mit
von
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
gelieferten
Datenverarbeitungsanlagen
oder
Teilen
davon,
nachfolgend
Geräte
genannt,
die auf Einzelanforderungen betreut werden.
1.2
Anzahl
und
Bezeichnung
der
einzelnen
Geräte,
als
auch
die
Betreuungsart,
die
zu
zahlenden
Vergütung,
sowie
sonstige
gesonderte
Vereinbarungen
ergeben
sich
aus
dem
Serviceschein.
Der
Serviceschein
ist
untrennbarer Bestandteil des Vertrages.
1.3
Der
Geltungsbereich
des
Vertrages
erstreckt
sich
ausschließlich
auf
die
Bundesrepublik
Deutschland
exklusive
der Inseln.
2. Serviceumfang
2.1
Die
Firma
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
wird
während
ihrer
Geschäftszeit
Instandsetzungsarbeiten
vor
Ort
durch
ausgebildetes
mit
Ersatzteilen
und
üblichen
Prüfmitteln
ausgerüstetes
Personal
durchführen
lassen.
Eingeschlossen
sind
im
Einzelnen
folgende
Leistungen:
·
Telefonische
Fehlerlokation
(Hotline)
·
Testen
der
Hardware
·
Austausch
von
kompletten
Baugruppen
oder
Boards,
wie
z.
B.
Diskettenlaufwerke,
Bandlaufwerke,
Stromversorgungen,
Motherboards,
Festplattenlaufwerke,
Monitore,
Drucker,
Tastaturen
·
Neue
Konfiguration
des
Betriebssystems
bei
Hardwareausfall,
soweit
ein
Betriebssytembackup,
vorhanden
ist
·
Testen
der
reparierten
HARDWARE
·
Kosten
für
Arbeitszeit
des
Technikers,
die
benötigt
wird,
um
das
Rechnersystem
oder
Peripheriegerät
auszutauschen,
zu
reparieren
oder
zu
testen
·
Spesen
für
den
Techniker
·
Kosten
für
An-
und
Rückfahrt
des
Technikers
·
Wiederherstellung
des
kundenseitigen
Softwarebetriebszustandes,
soweit
ein
Backupmedium
vorhanden
ist
(Betriebssystemsoftware)
· Das Aufspielen zusätzlicher SW-Pakete sind Sonderleistungen und sind vom Kunden zu bezahlen.
2.2
Für
den
Service
gelten
folgende
Geschaftszeiten:
Mo.-Fr.
10:00-18:30
Uhr
Für
Leistungen
außerhalb
der
Geschäftszeiten
der
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
müssen
gesonderte
Vereinbarungen
getroffen
werden
.
Die
Berechnung
erfolgt
nach
Einzelleistung
entsprechend
den
jeweils
gültigen Listenpreisen und Konditionen von der Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH.
3. Leistungsverzug
3.1
Ein
Leistungsverzug
liegt
nicht
im
Falle
von
höherer
Gewalt
vor
z.
B.
bei
Naturkatastrophen,
Krieg,
Aufstand,
Embargo,
Anordnungen
ziviler
oder
militärischer
Behörden,
Feuer,
Überschwemmungen,
Unfall,
Streik,
Mangel
an
Transportmöglichkeiten
von
Anlagen,
Brennstoffen,
Energie
oder
sonstigen
von
TRITECH
Computer
und
Software Dienstleistungs GmbH nicht verschuldeten Leistungsstörungen.
4. Leistungsabgrenzung
4.1
Für
die
Beseitigung
von
Störungen
und
Mängeln,
die
durch
Fahrlässigkeit
unsachgemäßer
Handhabung,
sowie
durch
Eingriffe
unberechtigter
Dritter
verursacht
wurden
oder
die
im
Zusammenhang
mit
solchen
Eingriffen
stehen,
sowie
Störungen,
die
auf
die
Verwendung
anderer
als
der
vom
Hersteller
zu
gelassenen
Materialien
und
Zubehör
zurückzuführen
sind,
übernimmt
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH keine Haftung.
4.2
Ebenfalls
nicht
abgedeckt
im
Rahmen
dieses
Service-Vertrages
sind:
·
Kurzschluß,
Oberspannung,
Induktion
·
Brand,
Blitzschlag,
Explosion
oder
Implosion
oder
durch
Löschen,
Niederreinen,
Ausräumen
oder
Abhandenkommen
bei
diesen
Ereignissen
·
Wasser,
Feuchtigkeit,
Überschwemmungen
·
Einbruchdiebstahl,
Diebstahl,
Beraubung,
Plünderung,
Sabotage
·
Höhere
Gewalt
·
Hardwareschäden,
die
auf
eingesetzte,
fehlerhafte Software zurückzuführen sind.
5. Ersatzteile
5.1
Soweit
der
Einbau
von
Ersatzteilen
erforderlich
ist,
wird
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH entweder Neuteile verwenden oder Austauschteile, die einem Neuteil uneingeschränkt entsprechen.
5.2
Das
Eigentum
an
den
ausgetauschten
Teilen
geht
auf
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH, das Eigentum an den ersetzten Teilen auf den Kunden über.
6. Technische Änderungen
6.1
Wird
das
von
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
gelieferte
Gerät
und
die
dazugehörigen
Programme
durch
vom
Kunden
veranlaßte
Um-
oder
Anbauten,
Modifikationen
oder
sonstige
Eingriffe
so
verändert,
daß
die
ordnungsgemäße
Erfüllung
der
vom
Kunden
geforderten
Leistung
nicht
mehr
gewährleistet
werden
kann
oder
erschwert
wird,
so
wird
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
im
Rahmen
seiner
Möglichkeiten
den
Versuch
der
Leistungserbringung
unternehmen.
Stellt
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
fest,
daß
der
erwartete
Erfolg
nicht
erreichbar
ist,
wird
sie
den
Kunden
informieren.
Wünscht
der
Kunde
Arbeiten
so
werden
diese
unter
Ausschluß
jeglicher
Gewährleistung
und
sonstiger
Ansprüche
fortgeführt.
Ungeachtet
des
erreichten
Erfolges
ist
die
TRITECH
Computer
und
Software Dienstleistungs GmbH Leistung kostenpflichtig.
7. Leistungsort
7.1 Erfüllungsort ist der im Servicevertrag angegebene Installationsort.
7.2
Eine
Änderung
des
Installationsortes
ist
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
vorher
schriftlich anzuzeigen.
7.3
Entstehen
der
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
durch
die
Änderung
des
Installationsortes
höhere
Aufwendungen,
ist
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
berechtigt,
die
Servicepauschale
entsprechend
anzupassen
bzw.
die
Mehrleistung
gesondert
nach
Stundenaufwand zu berechnen.
8. Mitwirkung des Anwenders
8.1
Der
Anwender
wird
dem
von
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
eingesetzten
Servicepersonal
zur
Vornahme
der
Instandhaltungs-
und
Instandsetzungsarbeiten
sowie
aller
damit
in
unmittelbarem
Zusammenhang
stehenden
Tätigkeiten
ohne
Wartezeit
ungehinderten
Zugang
zu
den
Geräten
verschaffen und jede Hilfeleistung zu leisten, um eine zügige Instandsetzung zu ermöglichen.
8.2
Es
ist
Aufgabe
des
Anwenders,
regelmäßig
und
soweit
technisch
möglich,
vor
Beginn
der
Leistung
alle
notwendigen
Vorkehrungen
zur
Sicherung
der
Daten
(Backup)
vorzunehmen,
eine
Haftung
für
Daten
wird
nicht
übernommen.
9. Vergütung/ Zahlungsbedingungen
9.1 Die unter Nr. 2 genannten Leistungen werden durch die Grundpauschale abgegolten.
9.2
Die
Zahlung
der
Grundpauschale
erfolgt
unmittelbar
mit
Abschluß
des
Servicevertrages
und
danach
jährlich
im
voraus spätestens 1 Monat vor Leistungsbeginn.
9.3
Nicht
durch
die
Pauschale
abgegoltene
Leistungen
z.
B.
gemäß
Nr.
6
(Sonderleistungen)
werden
zu
dem
zum
Leistungszeitpunkt
jeweils
gültigen
Listenpreisen
und
Konditionen
von
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
berechnet.
Hierunter
fallen
auch
Leistungen,
die
aufgrund
vom
Kunden
zu
vertretende
zusätzlichen Aufwendungen entstanden sind.
9.4
Gegen
Forderungen
von
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
kann
nur
mit
solchen
Gegenforderungen
aufgerechnet
werden,
die
rechtskräftig
festgestellt
oder
unbestritten
sind.
Zurückbehaltungsrechte des Anwenders sind ausgeschlossen.
9.5
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
behält
sich
vor
die
Pauschalen
zu
ändern,
wenn
sich
die
sie
beeinflussenden
Kostenfaktoren
ändern.
Die
Änderung
wird
Wirksam
mit
Beginn
des
dritten
Monats
nach
Ablauf
des
Monats,
indem
die
Änderung
dem
Anwender
mitgeteilt
wurde
und
zwar
auch
dann,
wenn
die
Pauschale im voraus bezahlt ist.
9.6
Kommt
der
Anwender
mit
seinen
Zahlungen
in
Verzug,
kann
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
Zinsen
in
Höhe
von
4,5
%
über
dem
der
Deutschen
Bundesbank
üblichen
Kontokorrentzinsen
verlangen.
Das
gesetzliche
Recht
von
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadenersatz bleibt unberührt.
9.7
Bis
zum
vollständigen
Rechnungsausgleich
bleiben
alle
eingebauten
Ersatzteile
im
Eigentum
von
TRITECH
Computer und Software Dienstleistungs GmbH.
10. Gewährleistung
10.1
Sind
Instandhaltungs-
oder
Instandsetzungsarbeiten
fehlerhaft
erbracht,
wird
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
auf
Anforderung
des
Anwenders
binnen
angemessener
Frist
nachbessern
.
Wird
eine
Nachbesserung
nicht
binnen
angemessener
Frist
durchgeführt
oder
führen
Nachbesserungen
nicht
zum
Erfolg,
kann
der
Anwender
den
Vertrag
kündigen
oder
Herabsetzung
der
Vergütung
bis
zur
Beseitigung
des Mangels verlangen.
10.2
Alle
weiteren
Ansprüche
des
Anwenders
sind
ausgeschlossen,
insbesondere
ein
Anspruch
auf
Ersatz
von
Schäden,
die
nicht
an
den
Geräten
selbst
entstanden
sind,
z.B.
bei
Verlust
oder
fehlerhafte
Verarbeitung
von
Daten
oder
Beschädigung
von
Datenträgern.
Dies
gilt
nicht,
soweit
in
Fällen
des
Vorsatzes
der
groben
wegen
Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
10.3
Der
Anwender
hat
eventuelle
Schäden
oder
Mangel
unverzüglich
nach
Kenntniserhalt
an
TRITECH
Computer und Software Dienstleistungs GmbH unter Angabe des Mangels oder Schadens anzugeben.
10.4 Die Kosten für Austausch und Reparatur.
Die
Abwicklung
des
gesamten
Vorabaustausches
sowie
die
Überprüfung
und
Reparatur
des
fehlerhaften
Gerätes
ist
innerhalb
der
Gewährleistungszeit
für
Sie
kostenlos.
Bei
unbegründetem
Vorabaustausch,
z.
B.
wenn
kein
Defekt
festgestellt
wird,
berechnen
wir
eine
geräteabhängige
Austausch-
und
Überprüfungspauschale
von
30
Euro.
Die
Kosten
für
Reparatur
oder
Austausch
defekter
Baugruppen
durch
unsachgemäße
Handhabung
sowie
eventuell
notwendigen
Ersatz
bei
unvollständig
eingesandten
Anlagen
werden
Ihnen
nach
Aufwand
in
Rechnung
gestellt.
In
jedem
Fall
sind
wir
bemüht,
die
Instandsetzungskosten
so
gering
wie
möglich
zu
halten.
Sollten
wir
nach
Ablauf
von
2
Wochen
von
Ihnen
keine
auszutauschende
Anlage
zurückerhalten,
berechnen
wir
für die Austauschanlage den Verkaufspreis zzgl. der Austausch- und Überprüfungspauschale.
11. Schadensersatz
11.1
Führen
Kundendienstleistungen
zu
unmittelbaren
Sachschaden,
so
übernimmt
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
gegenüber
dem
Auftraggeber
die
Haftung
im
Fall
von
Vorsatz
oder
grober
Fahrlässigkeit.
11.2
Unmittelbarer
Schaden
ist
dabei
derjenige
Aufwand,
der
zur
Wiederherstellung
des
beschädigten
Gutes
erforderlich ist. Die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen.
11.3
Weitere
Ansprüche
des
Auftraggebers
insbesondere
auf
Schadenersatz,
vor
allem
für
Folgeschäden
oder
entgangenen
Gewinn
gegen
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
sind
ausgeschlossen,
es
sei
denn,
daß
wegen
Vorsatzes
oder
des
Fehlens
zugesicherter
Eigenschaften
sowie
in
Fällen
§
1.4
Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
11.4
Der
Kunde
stellt
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
von
Ansprüchen
Dritter
frei,
die
über den Rahmen der Haftung des Auftrages hinausgehen.
11.5
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
schließt
jegliche
Haftung
aus
für
ursächlich
oder
im
Zusammenhang mit Computerviren verursachten Schaden und Vermögensverlusten.
12. Vertragsdauer
12.1
Der
Servicevertrag
wird
für
die
im
Serviceschein
eingetragene
Vertragslaufzeit
geschlossen.
Die
Mindestlaufzeit
beträgt
12
Monate.
Vor
Ablauf
der
Vertragslaufzeit
ist
jede
Partei
berechtigt
den
Vertrag
mit
einer
Mindestfrist
von
3
Monaten
vor
Beginn
des
jeweiligen
Folgejahres
ganz
oder
in
Bezug
auf
einzelne
Produkteinheiten zu kündigen.
12.2
Nach
Ablauf
der
Mindestlaufzeit
von
12
Monaten
verlängert
sich
der
Vertrag
um
ein
weiteres
Jahr,
jedoch
maximal auf 3 Jahre soweit er nicht nach Abschnitt 12.1 vorzeitig gekündigt wird.
12.3
Der
unterzeichnete
Vertrag
tritt
erst
12
Stunden
nach
der
Neuunterzeichnung,
aus
administrativen
Gründen,
in
Kraft.
Die
erste
Serviceanforderung
kann
somit
erst
nach
dem
Ablauf
von
12
Stunden,
innerhalb
der
im
Punkt
2.2. genannten Geschäftszeit erfolgen.
13. Allgemeines
13.1
Der
Kunde
ist
damit
einverstanden,
daß
im
Rahmen
der
Geschäftsbeziehungen
durch
TRITECH
Computer
und
Software
Dienstleistungs
GmbH
personenbezogene
Daten
im
Sinne
des
Datenschutzgesetzes
gespeichert
und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.
13.2 Alleiniger Gerichtsstand ist Göttingen.
13.3 Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.
14. Salvatorische Klausel
14.1
Sollte
eine
dieser
Vertragsbestimmungen
unwirksam
sein
oder
werden
ist
diese
durch
eine
sinngemäße,
der
Ursprünglichen
möglichst
nahe
kommenden
,
Bestimmung
zu
ersetzen.
Die
Unwirksamkeit
einzelner
Bestimmungen dieses Vertrages begründet nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages.
Kontaktdaten
TRITECH Computer Software
und Dienstleistungs GmbH
Schützenanger 4
37081 Göttingen
Telefon : +49 (0551) 30719-0
Telefax : +49 (0551) 30719-11
E-Mail
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