ALLGEMEINE  SERVICEBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für Leistungen des technischen Kundendienstes der Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH im Zusammenhang mit von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH gelieferten Datenverarbeitungsanlagen oder Teilen davon, nachfolgend Geräte genannt, die auf Einzelanforderungen betreut werden. 1.2 Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte, als auch die Betreuungsart, die zu zahlenden Vergütung, sowie sonstige gesonderte Vereinbarungen ergeben sich aus dem Serviceschein. Der Serviceschein ist untrennbarer Bestandteil des Vertrages. 1.3 Der Geltungsbereich des Vertrages erstreckt sich ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland exklusive der Inseln. 2. Serviceumfang 2.1 Die Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH wird während ihrer Geschäftszeit Instandsetzungsarbeiten vor Ort durch ausgebildetes mit Ersatzteilen und üblichen Prüfmitteln ausgerüstetes Personal durchführen lassen. Eingeschlossen sind im Einzelnen folgende Leistungen: · Telefonische Fehlerlokation (Hotline) · Testen der Hardware · Austausch von kompletten Baugruppen oder Boards, wie z. B. Diskettenlaufwerke, Bandlaufwerke, Stromversorgungen, Motherboards, Festplattenlaufwerke, Monitore, Drucker, Tastaturen · Neue Konfiguration des Betriebssystems bei Hardwareausfall, soweit ein Betriebssytembackup, vorhanden ist · Testen der reparierten HARDWARE · Kosten für Arbeitszeit des Technikers, die benötigt wird, um das Rechnersystem oder Peripheriegerät auszutauschen, zu reparieren oder zu testen · Spesen für den Techniker · Kosten für An- und Rückfahrt des Technikers · Wiederherstellung des kundenseitigen Softwarebetriebszustandes, soweit ein Backupmedium vorhanden ist (Betriebssystemsoftware) · Das Aufspielen zusätzlicher SW-Pakete sind Sonderleistungen und sind vom Kunden zu bezahlen. 2.2 Für den Service gelten folgende Geschaftszeiten: Mo.-Fr. 10:00-18:30 Uhr Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten der TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden . Die Berechnung erfolgt nach Einzelleistung entsprechend den jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen von der Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH. 3. Leistungsverzug 3.1 Ein Leistungsverzug liegt nicht im Falle von höherer Gewalt vor z. B. bei Naturkatastrophen, Krieg, Aufstand, Embargo, Anordnungen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmungen, Unfall, Streik, Mangel an Transportmöglichkeiten von Anlagen, Brennstoffen, Energie oder sonstigen von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH nicht verschuldeten Leistungsstörungen. 4. Leistungsabgrenzung 4.1 Für die Beseitigung von Störungen und Mängeln, die durch Fahrlässigkeit unsachgemäßer Handhabung, sowie durch Eingriffe unberechtigter Dritter verursacht wurden oder die im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen, sowie Störungen, die auf die Verwendung anderer als der vom Hersteller zu gelassenen Materialien und Zubehör zurückzuführen sind, übernimmt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH keine Haftung. 4.2 Ebenfalls nicht abgedeckt im Rahmen dieses Service-Vertrages sind: · Kurzschluß, Oberspannung, Induktion · Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreinen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen · Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmungen · Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage · Höhere Gewalt · Hardwareschäden, die auf eingesetzte, fehlerhafte Software zurückzuführen sind. 5. Ersatzteile 5.1 Soweit der Einbau von Ersatzteilen erforderlich ist, wird TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH entweder Neuteile verwenden oder Austauschteile, die einem Neuteil uneingeschränkt entsprechen. 5.2 Das Eigentum an den ausgetauschten Teilen geht auf TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH, das Eigentum an den ersetzten Teilen auf den Kunden über. 6. Technische Änderungen 6.1 Wird das von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH gelieferte Gerät und die dazugehörigen Programme durch vom Kunden veranlaßte Um- oder Anbauten, Modifikationen oder sonstige Eingriffe so verändert, daß die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Kunden geforderten Leistung nicht mehr gewährleistet werden kann oder erschwert wird, so wird TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH im Rahmen seiner Möglichkeiten den Versuch der Leistungserbringung unternehmen. Stellt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH fest, daß der erwartete Erfolg nicht erreichbar ist, wird sie den Kunden informieren. Wünscht der Kunde Arbeiten so werden diese unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und sonstiger Ansprüche fortgeführt. Ungeachtet des erreichten Erfolges ist die TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH Leistung kostenpflichtig. 7. Leistungsort 7.1 Erfüllungsort ist der im Servicevertrag angegebene Installationsort. 7.2 Eine Änderung des Installationsortes ist TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH vorher schriftlich anzuzeigen. 7.3 Entstehen der TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH durch die Änderung des Installationsortes höhere Aufwendungen, ist TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH berechtigt, die Servicepauschale entsprechend anzupassen bzw. die Mehrleistung gesondert nach Stundenaufwand zu berechnen. 8. Mitwirkung des Anwenders 8.1 Der Anwender wird dem von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH eingesetzten Servicepersonal zur Vornahme der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie aller damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Geräten verschaffen und jede Hilfeleistung zu leisten, um eine zügige Instandsetzung zu ermöglichen. 8.2 Es ist Aufgabe des Anwenders, regelmäßig und soweit technisch möglich, vor Beginn der Leistung alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Daten (Backup) vorzunehmen, eine Haftung für Daten wird nicht übernommen. 9. Vergütung/ Zahlungsbedingungen 9.1 Die unter Nr. 2 genannten Leistungen werden durch die Grundpauschale abgegolten. 9.2 Die Zahlung der Grundpauschale erfolgt unmittelbar mit Abschluß des Servicevertrages und danach jährlich im voraus spätestens 1 Monat vor Leistungsbeginn. 9.3 Nicht durch die Pauschale abgegoltene Leistungen z. B. gemäß Nr. 6 (Sonderleistungen) werden zu dem zum Leistungszeitpunkt jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH berechnet. Hierunter fallen auch Leistungen, die aufgrund vom Kunden zu vertretende zusätzlichen Aufwendungen entstanden sind. 9.4 Gegen Forderungen von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Anwenders sind ausgeschlossen. 9.5 TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH behält sich vor die Pauschalen zu ändern, wenn sich die sie beeinflussenden Kostenfaktoren ändern. Die Änderung wird Wirksam mit Beginn des dritten Monats nach Ablauf des Monats, indem die Änderung dem Anwender mitgeteilt wurde und zwar auch dann, wenn die Pauschale im voraus bezahlt ist. 9.6 Kommt der Anwender mit seinen Zahlungen in Verzug, kann TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH Zinsen in Höhe von 4,5 % über dem der Deutschen Bundesbank üblichen Kontokorrentzinsen verlangen. Das gesetzliche Recht von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadenersatz bleibt unberührt. 9.7 Bis zum vollständigen Rechnungsausgleich bleiben alle eingebauten Ersatzteile im Eigentum von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH. 10. Gewährleistung 10.1 Sind Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten fehlerhaft erbracht, wird TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH auf Anforderung des Anwenders binnen angemessener Frist nachbessern . Wird eine Nachbesserung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt oder führen Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Anwender den Vertrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen. 10.2 Alle weiteren Ansprüche des Anwenders sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der groben wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. 10.3 Der Anwender hat eventuelle Schäden oder Mangel unverzüglich nach Kenntniserhalt an TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH unter Angabe des Mangels oder Schadens anzugeben. 10.4 Die Kosten für Austausch und Reparatur. Die Abwicklung des gesamten Vorabaustausches sowie die Überprüfung und Reparatur des fehlerhaften Gerätes ist innerhalb der Gewährleistungszeit für Sie kostenlos. Bei unbegründetem Vorabaustausch, z. B. wenn kein Defekt festgestellt wird, berechnen wir eine geräteabhängige Austausch- und Überprüfungspauschale von 30 Euro. Die Kosten für Reparatur oder Austausch defekter Baugruppen durch unsachgemäße Handhabung sowie eventuell notwendigen Ersatz bei unvollständig eingesandten Anlagen werden Ihnen nach Aufwand in Rechnung gestellt. In jedem Fall sind wir bemüht, die Instandsetzungskosten so gering wie möglich zu halten. Sollten wir nach Ablauf von 2 Wochen von Ihnen keine auszutauschende Anlage zurückerhalten, berechnen wir für die Austauschanlage den Verkaufspreis zzgl. der Austausch- und Überprüfungspauschale. 11. Schadensersatz 11.1 Führen Kundendienstleistungen zu unmittelbaren Sachschaden, so übernimmt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH gegenüber dem Auftraggeber die Haftung im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 11.2 Unmittelbarer Schaden ist dabei derjenige Aufwand, der zur Wiederherstellung des beschädigten Gutes erforderlich ist. Die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen. 11.3 Weitere Ansprüche des Auftraggebers insbesondere auf Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn gegen TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, daß wegen Vorsatzes oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen § 1.4 Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. 11.4 Der Kunde stellt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung des Auftrages hinausgehen. 11.5 TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH schließt jegliche Haftung aus für ursächlich oder im Zusammenhang mit Computerviren verursachten Schaden und Vermögensverlusten. 12. Vertragsdauer 12.1 Der Servicevertrag wird für die im Serviceschein eingetragene Vertragslaufzeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist jede Partei berechtigt den Vertrag mit einer Mindestfrist von 3 Monaten vor Beginn des jeweiligen Folgejahres ganz oder in Bezug auf einzelne Produkteinheiten zu kündigen. 12.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, jedoch maximal auf 3 Jahre soweit er nicht nach Abschnitt 12.1 vorzeitig gekündigt wird. 12.3 Der unterzeichnete Vertrag tritt erst 12 Stunden nach der Neuunterzeichnung, aus administrativen Gründen, in Kraft. Die erste Serviceanforderung kann somit erst nach dem Ablauf von 12 Stunden, innerhalb der im Punkt 2.2. genannten Geschäftszeit erfolgen. 13. Allgemeines 13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist. 13.2 Alleiniger Gerichtsstand ist Göttingen. 13.3 Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten. 14. Salvatorische Klausel 14.1 Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden ist diese durch eine sinngemäße, der Ursprünglichen möglichst nahe kommenden , Bestimmung zu ersetzen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages begründet nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages.

Kontaktdaten

TRITECH Computer Software und Dienstleistungs GmbH Schützenanger 4 37081 Göttingen Telefon : +49 (0551) 30719-0 Telefax : +49 (0551) 30719-11 E-Mail : info@tritech-computer.de Internet : www.tritech-computer.de COPYRIGHT © 2020 Dipl.-Ing. Oliver Roth (TRITECH Computer GmbH)

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00 Dienstag 09:00 - 16:00 Mittwoch 09:00 - 16:00 Donnerstag 13:00 - 19:00 Freitag 09:00 - 13:00
1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für Leistungen des technischen Kundendienstes der Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH im Zusammenhang mit von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH gelieferten Datenverarbeitungsanlagen oder Teilen davon, nachfolgend Geräte genannt, die auf Einzelanforderungen betreut werden. 1.2 Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte, als auch die Betreuungsart, die zu zahlenden Vergütung, sowie sonstige gesonderte Vereinbarungen ergeben sich aus dem Serviceschein. Der Serviceschein ist untrennbarer Bestandteil des Vertrages. 1.3 Der Geltungsbereich des Vertrages erstreckt sich ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland exklusive der Inseln. 2. Serviceumfang 2.1 Die Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH wird während ihrer Geschäftszeit Instandsetzungsarbeiten vor Ort durch ausgebildetes mit Ersatzteilen und üblichen Prüfmitteln ausgerüstetes Personal durchführen lassen. Eingeschlossen sind im Einzelnen folgende Leistungen: · Telefonische Fehlerlokation (Hotline) · Testen der Hardware · Austausch von kompletten Baugruppen oder Boards, wie z. B. Diskettenlaufwerke, Bandlaufwerke, Stromversorgungen, Motherboards, Festplattenlaufwerke, Monitore, Drucker, Tastaturen · Neue Konfiguration des Betriebssystems bei Hardwareausfall, soweit ein Betriebssytembackup, vorhanden ist · Testen der reparierten HARDWARE · Kosten für Arbeitszeit des Technikers, die benötigt wird, um das Rechnersystem oder Peripheriegerät auszutauschen, zu reparieren oder zu testen · Spesen für den Techniker · Kosten für An- und Rückfahrt des Technikers · Wiederherstellung des kundenseitigen Softwarebetriebszustandes, soweit ein Backupmedium vorhanden ist (Betriebssystemsoftware) · Das Aufspielen zusätzlicher SW-Pakete sind Sonderleistungen und sind vom Kunden zu bezahlen. 2.2 Für den Service gelten folgende Geschaftszeiten: Mo.-Fr. 10:00-18:30 Uhr Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten der TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden . Die Berechnung erfolgt nach Einzelleistung entsprechend den jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen von der Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH. 3. Leistungsverzug 3.1 Ein Leistungsverzug liegt nicht im Falle von höherer Gewalt vor z. B. bei Naturkatastrophen, Krieg, Aufstand, Embargo, Anordnungen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmungen, Unfall, Streik, Mangel an Transportmöglichkeiten von Anlagen, Brennstoffen, Energie oder sonstigen von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH nicht verschuldeten Leistungsstörungen. 4. Leistungsabgrenzung 4.1 Für die Beseitigung von Störungen und Mängeln, die durch Fahrlässigkeit unsachgemäßer Handhabung, sowie durch Eingriffe unberechtigter Dritter verursacht wurden oder die im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen, sowie Störungen, die auf die Verwendung anderer als der vom Hersteller zu gelassenen Materialien und Zubehör zurückzuführen sind, übernimmt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH keine Haftung. 4.2 Ebenfalls nicht abgedeckt im Rahmen dieses Service- Vertrages sind: · Kurzschluß, Oberspannung, Induktion · Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreinen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen · Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmungen · Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage · Höhere Gewalt · Hardwareschäden, die auf eingesetzte, fehlerhafte Software zurückzuführen sind. 5. Ersatzteile 5.1 Soweit der Einbau von Ersatzteilen erforderlich ist, wird TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH entweder Neuteile verwenden oder Austauschteile, die einem Neuteil uneingeschränkt entsprechen. 5.2 Das Eigentum an den ausgetauschten Teilen geht auf TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH, das Eigentum an den ersetzten Teilen auf den Kunden über. 6. Technische Änderungen 6.1 Wird das von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH gelieferte Gerät und die dazugehörigen Programme durch vom Kunden veranlaßte Um- oder Anbauten, Modifikationen oder sonstige Eingriffe so verändert, daß die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Kunden geforderten Leistung nicht mehr gewährleistet werden kann oder erschwert wird, so wird TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH im Rahmen seiner Möglichkeiten den Versuch der Leistungserbringung unternehmen. Stellt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH fest, daß der erwartete Erfolg nicht erreichbar ist, wird sie den Kunden informieren. Wünscht der Kunde Arbeiten so werden diese unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und sonstiger Ansprüche fortgeführt. Ungeachtet des erreichten Erfolges ist die TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH Leistung kostenpflichtig. 7. Leistungsort 7.1 Erfüllungsort ist der im Servicevertrag angegebene Installationsort. 7.2 Eine Änderung des Installationsortes ist TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH vorher schriftlich anzuzeigen. 7.3 Entstehen der TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH durch die Änderung des Installationsortes höhere Aufwendungen, ist TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH berechtigt, die Servicepauschale entsprechend anzupassen bzw. die Mehrleistung gesondert nach Stundenaufwand zu berechnen. 8. Mitwirkung des Anwenders 8.1 Der Anwender wird dem von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH eingesetzten Servicepersonal zur Vornahme der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie aller damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Geräten verschaffen und jede Hilfeleistung zu leisten, um eine zügige Instandsetzung zu ermöglichen. 8.2 Es ist Aufgabe des Anwenders, regelmäßig und soweit technisch möglich, vor Beginn der Leistung alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Daten (Backup) vorzunehmen, eine Haftung für Daten wird nicht übernommen. 9. Vergütung/ Zahlungsbedingungen 9.1 Die unter Nr. 2 genannten Leistungen werden durch die Grundpauschale abgegolten. 9.2 Die Zahlung der Grundpauschale erfolgt unmittelbar mit Abschluß des Servicevertrages und danach jährlich im voraus spätestens 1 Monat vor Leistungsbeginn. 9.3 Nicht durch die Pauschale abgegoltene Leistungen z. B. gemäß Nr. 6 (Sonderleistungen) werden zu dem zum Leistungszeitpunkt jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH berechnet. Hierunter fallen auch Leistungen, die aufgrund vom Kunden zu vertretende zusätzlichen Aufwendungen entstanden sind. 9.4 Gegen Forderungen von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Anwenders sind ausgeschlossen. 9.5 TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH behält sich vor die Pauschalen zu ändern, wenn sich die sie beeinflussenden Kostenfaktoren ändern. Die Änderung wird Wirksam mit Beginn des dritten Monats nach Ablauf des Monats, indem die Änderung dem Anwender mitgeteilt wurde und zwar auch dann, wenn die Pauschale im voraus bezahlt ist. 9.6 Kommt der Anwender mit seinen Zahlungen in Verzug, kann TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH Zinsen in Höhe von 4,5 % über dem der Deutschen Bundesbank üblichen Kontokorrentzinsen verlangen. Das gesetzliche Recht von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadenersatz bleibt unberührt. 9.7 Bis zum vollständigen Rechnungsausgleich bleiben alle eingebauten Ersatzteile im Eigentum von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH. 10. Gewährleistung 10.1 Sind Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten fehlerhaft erbracht, wird TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH auf Anforderung des Anwenders binnen angemessener Frist nachbessern . Wird eine Nachbesserung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt oder führen Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Anwender den Vertrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen. 10.2 Alle weiteren Ansprüche des Anwenders sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der groben wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. 10.3 Der Anwender hat eventuelle Schäden oder Mangel unverzüglich nach Kenntniserhalt an TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH unter Angabe des Mangels oder Schadens anzugeben. 10.4 Die Kosten für Austausch und Reparatur. Die Abwicklung des gesamten Vorabaustausches sowie die Überprüfung und Reparatur des fehlerhaften Gerätes ist innerhalb der Gewährleistungszeit für Sie kostenlos. Bei unbegründetem Vorabaustausch, z. B. wenn kein Defekt festgestellt wird, berechnen wir eine geräteabhängige Austausch- und Überprüfungspauschale von 30 Euro. Die Kosten für Reparatur oder Austausch defekter Baugruppen durch unsachgemäße Handhabung sowie eventuell notwendigen Ersatz bei unvollständig eingesandten Anlagen werden Ihnen nach Aufwand in Rechnung gestellt. In jedem Fall sind wir bemüht, die Instandsetzungskosten so gering wie möglich zu halten. Sollten wir nach Ablauf von 2 Wochen von Ihnen keine auszutauschende Anlage zurückerhalten, berechnen wir für die Austauschanlage den Verkaufspreis zzgl. der Austausch- und Überprüfungspauschale. 11. Schadensersatz 11.1 Führen Kundendienstleistungen zu unmittelbaren Sachschaden, so übernimmt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH gegenüber dem Auftraggeber die Haftung im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 11.2 Unmittelbarer Schaden ist dabei derjenige Aufwand, der zur Wiederherstellung des beschädigten Gutes erforderlich ist. Die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen. 11.3 Weitere Ansprüche des Auftraggebers insbesondere auf Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn gegen TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, daß wegen Vorsatzes oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen § 1.4 Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. 11.4 Der Kunde stellt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung des Auftrages hinausgehen. 11.5 TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH schließt jegliche Haftung aus für ursächlich oder im Zusammenhang mit Computerviren verursachten Schaden und Vermögensverlusten. 12. Vertragsdauer 12.1 Der Servicevertrag wird für die im Serviceschein eingetragene Vertragslaufzeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist jede Partei berechtigt den Vertrag mit einer Mindestfrist von 3 Monaten vor Beginn des jeweiligen Folgejahres ganz oder in Bezug auf einzelne Produkteinheiten zu kündigen. 12.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, jedoch maximal auf 3 Jahre soweit er nicht nach Abschnitt 12.1 vorzeitig gekündigt wird. 12.3 Der unterzeichnete Vertrag tritt erst 12 Stunden nach der Neuunterzeichnung, aus administrativen Gründen, in Kraft. Die erste Serviceanforderung kann somit erst nach dem Ablauf von 12 Stunden, innerhalb der im Punkt 2.2. genannten Geschäftszeit erfolgen. 13. Allgemeines 13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist. 13.2 Alleiniger Gerichtsstand ist Göttingen. 13.3 Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten. 14. Salvatorische Klausel 14.1 Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden ist diese durch eine sinngemäße, der Ursprünglichen möglichst nahe kommenden , Bestimmung zu ersetzen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages begründet nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages.
ALLGEMEINE  SERVICEBEDINGUNGEN

Kontaktdaten

TRITECH Computer Software und Dienstleistungs GmbH Schützenanger 4 37081 Göttingen Telefon : +49 (0551) 30719-0 Telefax : +49 (0551) 30719-11 E-Mail : info@tritech-computer.de Internet : www.tritech-computer.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00 Dienstag 09:00 - 16:00 Mittwoch 09:00 - 16:00 Donnerstag 13:00 - 19:00 Freitag 09:00 - 13:00
COPYRIGHT © 2020 Dipl.-Ing. Oliver Roth
1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für Leistungen des technischen Kundendienstes der Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH im Zusammenhang mit von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH gelieferten Datenverarbeitungsanlagen oder Teilen davon, nachfolgend Geräte genannt, die auf Einzelanforderungen betreut werden. 1.2 Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte, als auch die Betreuungsart, die zu zahlenden Vergütung, sowie sonstige gesonderte Vereinbarungen ergeben sich aus dem Serviceschein. Der Serviceschein ist untrennbarer Bestandteil des Vertrages. 1.3 Der Geltungsbereich des Vertrages erstreckt sich ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland exklusive der Inseln. 2. Serviceumfang 2.1 Die Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH wird während ihrer Geschäftszeit Instandsetzungsarbeiten vor Ort durch ausgebildetes mit Ersatzteilen und üblichen Prüfmitteln ausgerüstetes Personal durchführen lassen. Eingeschlossen sind im Einzelnen folgende Leistungen: · Telefonische Fehlerlokation (Hotline) · Testen der Hardware · Austausch von kompletten Baugruppen oder Boards, wie z. B. Diskettenlaufwerke, Bandlaufwerke, Stromversorgungen, Motherboards, Festplattenlaufwerke, Monitore, Drucker, Tastaturen · Neue Konfiguration des Betriebssystems bei Hardwareausfall, soweit ein Betriebssytembackup, vorhanden ist · Testen der reparierten HARDWARE · Kosten für Arbeitszeit des Technikers, die benötigt wird, um das Rechnersystem oder Peripheriegerät auszutauschen, zu reparieren oder zu testen · Spesen für den Techniker · Kosten für An- und Rückfahrt des Technikers · Wiederherstellung des kundenseitigen Softwarebetriebszustandes, soweit ein Backupmedium vorhanden ist (Betriebssystemsoftware) · Das Aufspielen zusätzlicher SW-Pakete sind Sonderleistungen und sind vom Kunden zu bezahlen. 2.2 Für den Service gelten folgende Geschaftszeiten: Mo.-Fr. 10:00-18:30 Uhr Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten der TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden . Die Berechnung erfolgt nach Einzelleistung entsprechend den jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen von der Firma TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH. 3. Leistungsverzug 3.1 Ein Leistungsverzug liegt nicht im Falle von höherer Gewalt vor z. B. bei Naturkatastrophen, Krieg, Aufstand, Embargo, Anordnungen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmungen, Unfall, Streik, Mangel an Transportmöglichkeiten von Anlagen, Brennstoffen, Energie oder sonstigen von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH nicht verschuldeten Leistungsstörungen. 4. Leistungsabgrenzung 4.1 Für die Beseitigung von Störungen und Mängeln, die durch Fahrlässigkeit unsachgemäßer Handhabung, sowie durch Eingriffe unberechtigter Dritter verursacht wurden oder die im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen, sowie Störungen, die auf die Verwendung anderer als der vom Hersteller zu gelassenen Materialien und Zubehör zurückzuführen sind, übernimmt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH keine Haftung. 4.2 Ebenfalls nicht abgedeckt im Rahmen dieses Service-Vertrages sind: · Kurzschluß, Oberspannung, Induktion · Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreinen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen · Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmungen · Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage · Höhere Gewalt · Hardwareschäden, die auf eingesetzte, fehlerhafte Software zurückzuführen sind. 5. Ersatzteile 5.1 Soweit der Einbau von Ersatzteilen erforderlich ist, wird TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH entweder Neuteile verwenden oder Austauschteile, die einem Neuteil uneingeschränkt entsprechen. 5.2 Das Eigentum an den ausgetauschten Teilen geht auf TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH, das Eigentum an den ersetzten Teilen auf den Kunden über. 6. Technische Änderungen 6.1 Wird das von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH gelieferte Gerät und die dazugehörigen Programme durch vom Kunden veranlaßte Um- oder Anbauten, Modifikationen oder sonstige Eingriffe so verändert, daß die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Kunden geforderten Leistung nicht mehr gewährleistet werden kann oder erschwert wird, so wird TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH im Rahmen seiner Möglichkeiten den Versuch der Leistungserbringung unternehmen. Stellt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH fest, daß der erwartete Erfolg nicht erreichbar ist, wird sie den Kunden informieren. Wünscht der Kunde Arbeiten so werden diese unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und sonstiger Ansprüche fortgeführt. Ungeachtet des erreichten Erfolges ist die TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH Leistung kostenpflichtig. 7. Leistungsort 7.1 Erfüllungsort ist der im Servicevertrag angegebene Installationsort. 7.2 Eine Änderung des Installationsortes ist TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH vorher schriftlich anzuzeigen. 7.3 Entstehen der TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH durch die Änderung des Installationsortes höhere Aufwendungen, ist TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH berechtigt, die Servicepauschale entsprechend anzupassen bzw. die Mehrleistung gesondert nach Stundenaufwand zu berechnen. 8. Mitwirkung des Anwenders 8.1 Der Anwender wird dem von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH eingesetzten Servicepersonal zur Vornahme der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie aller damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Geräten verschaffen und jede Hilfeleistung zu leisten, um eine zügige Instandsetzung zu ermöglichen. 8.2 Es ist Aufgabe des Anwenders, regelmäßig und soweit technisch möglich, vor Beginn der Leistung alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Daten (Backup) vorzunehmen, eine Haftung für Daten wird nicht übernommen. 9. Vergütung/ Zahlungsbedingungen 9.1 Die unter Nr. 2 genannten Leistungen werden durch die Grundpauschale abgegolten. 9.2 Die Zahlung der Grundpauschale erfolgt unmittelbar mit Abschluß des Servicevertrages und danach jährlich im voraus spätestens 1 Monat vor Leistungsbeginn. 9.3 Nicht durch die Pauschale abgegoltene Leistungen z. B. gemäß Nr. 6 (Sonderleistungen) werden zu dem zum Leistungszeitpunkt jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH berechnet. Hierunter fallen auch Leistungen, die aufgrund vom Kunden zu vertretende zusätzlichen Aufwendungen entstanden sind. 9.4 Gegen Forderungen von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Anwenders sind ausgeschlossen. 9.5 TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH behält sich vor die Pauschalen zu ändern, wenn sich die sie beeinflussenden Kostenfaktoren ändern. Die Änderung wird Wirksam mit Beginn des dritten Monats nach Ablauf des Monats, indem die Änderung dem Anwender mitgeteilt wurde und zwar auch dann, wenn die Pauschale im voraus bezahlt ist. 9.6 Kommt der Anwender mit seinen Zahlungen in Verzug, kann TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH Zinsen in Höhe von 4,5 % über dem der Deutschen Bundesbank üblichen Kontokorrentzinsen verlangen. Das gesetzliche Recht von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadenersatz bleibt unberührt. 9.7 Bis zum vollständigen Rechnungsausgleich bleiben alle eingebauten Ersatzteile im Eigentum von TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH. 10. Gewährleistung 10.1 Sind Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten fehlerhaft erbracht, wird TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH auf Anforderung des Anwenders binnen angemessener Frist nachbessern . Wird eine Nachbesserung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt oder führen Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Anwender den Vertrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen. 10.2 Alle weiteren Ansprüche des Anwenders sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der groben wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. 10.3 Der Anwender hat eventuelle Schäden oder Mangel unverzüglich nach Kenntniserhalt an TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH unter Angabe des Mangels oder Schadens anzugeben. 10.4 Die Kosten für Austausch und Reparatur. Die Abwicklung des gesamten Vorabaustausches sowie die Überprüfung und Reparatur des fehlerhaften Gerätes ist innerhalb der Gewährleistungszeit für Sie kostenlos. Bei unbegründetem Vorabaustausch, z. B. wenn kein Defekt festgestellt wird, berechnen wir eine geräteabhängige Austausch- und Überprüfungspauschale von 30 Euro. Die Kosten für Reparatur oder Austausch defekter Baugruppen durch unsachgemäße Handhabung sowie eventuell notwendigen Ersatz bei unvollständig eingesandten Anlagen werden Ihnen nach Aufwand in Rechnung gestellt. In jedem Fall sind wir bemüht, die Instandsetzungskosten so gering wie möglich zu halten. Sollten wir nach Ablauf von 2 Wochen von Ihnen keine auszutauschende Anlage zurückerhalten, berechnen wir für die Austauschanlage den Verkaufspreis zzgl. der Austausch- und Überprüfungspauschale. 11. Schadensersatz 11.1 Führen Kundendienstleistungen zu unmittelbaren Sachschaden, so übernimmt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH gegenüber dem Auftraggeber die Haftung im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 11.2 Unmittelbarer Schaden ist dabei derjenige Aufwand, der zur Wiederherstellung des beschädigten Gutes erforderlich ist. Die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen. 11.3 Weitere Ansprüche des Auftraggebers insbesondere auf Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn gegen TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, daß wegen Vorsatzes oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen § 1.4 Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. 11.4 Der Kunde stellt TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung des Auftrages hinausgehen. 11.5 TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH schließt jegliche Haftung aus für ursächlich oder im Zusammenhang mit Computerviren verursachten Schaden und Vermögensverlusten. 12. Vertragsdauer 12.1 Der Servicevertrag wird für die im Serviceschein eingetragene Vertragslaufzeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist jede Partei berechtigt den Vertrag mit einer Mindestfrist von 3 Monaten vor Beginn des jeweiligen Folgejahres ganz oder in Bezug auf einzelne Produkteinheiten zu kündigen. 12.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, jedoch maximal auf 3 Jahre soweit er nicht nach Abschnitt 12.1 vorzeitig gekündigt wird. 12.3 Der unterzeichnete Vertrag tritt erst 12 Stunden nach der Neuunterzeichnung, aus administrativen Gründen, in Kraft. Die erste Serviceanforderung kann somit erst nach dem Ablauf von 12 Stunden, innerhalb der im Punkt 2.2. genannten Geschäftszeit erfolgen. 13. Allgemeines 13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch TRITECH Computer und Software Dienstleistungs GmbH personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist. 13.2 Alleiniger Gerichtsstand ist Göttingen. 13.3 Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten. 14. Salvatorische Klausel 14.1 Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden ist diese durch eine sinngemäße, der Ursprünglichen möglichst nahe kommenden , Bestimmung zu ersetzen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages begründet nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages.
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